WILLKOMMEN IM EXERZITIEN – UND ERHOLUNGSHAU FRANZISKUS

Willkommen im Exerzitien- und Erholungshaus St. Franziskus, das von der Polnischen Provinz der Kongregation der Krankenschwestern vom Regulierten Dritten Orden des Heiligen Franziskus geleitet wird.

Willkommen im Namen aller Schwestern, die hier leben
und im Namen unserer Mitarbeiter,
die mit uns zusammenarbeiten, um sicherzustellen,
dass Ihr Aufenthalt ein guter und fruchtbarer wird.

Nachfolgend finden Sie die für unsere Gäste geltenden Aufenthaltsregeln. Bitte lesen Sie sie und folgen Sie ihnen, wenn Sie bei uns zu Hause bleiben:

  • Reservierungen müssen mindestens eine (1) Woche vor der Ankunft für Einzelgäste und sechs (6) Wochen vor der Ankunft für Reisegruppen bestätigt werden.

  • Eine Übernachtung beginnt um 16:00 Uhr und endet um 11:00 Uhr des nächsten Tages.

  • Bei Ferienaufenthalten bitten wir um Verständnis, die Check-out-Zeit zu verkürzen, um die Zimmer zu reinigen.

  • Die Notwendigkeit, den Aufenthalt zu verlängern, sollte am Tag der Abreise bis 9:00 Uhr an der Rezeption gemeldet werden. Der Wunsch nach einer Verlängerung wird je nach Verfügbarkeit der Betten berücksichtigt.

  • Der Konsum von Alkohol, das Rauchen von Tabakwaren, sowie E-Zigaretten und der Gebrauch von jeglichen Rauschmitteln ist auf dem gesamten Gelände des Hauses verboten, (der Platz für Raucher befindet sich außerhalb des Gebäudes).

  • Das Haus ist mit Rauchmeldern ausgestattet, die z.B. auf Zigarettenrauch und sogar auf übermäßigen Gebrauch von Deodorant reagieren und einen Alarm bei der Feuerwehr auslösen. Die Kosten für einen Anruf bei der Feuerwehr werden den Gästen in Rechnung gestellt, die einen solchen Vorfall auslösen.

  • Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren liegt die Verantwortung den Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die Verantwortlichen sind für Schäden, die von Kindern verursacht werden, zuständig.

  • Das Mitbringen von Tieren, Skateboards etc. ist im Erholungshaus verboten.

  • Parkplätze werden den Gästen kostenlos zur Verfügung gestellt.

  • Der Parkplatz für die Gäste des Hauses ist ein unbewachter Parkplatz. Das Haus ist nicht verantwortlich für Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs oder der im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenstände.

korytarz